MRT-Untersuchungen als Vorsorge- und IGeL-Leistungen
Einige spezielle MRT-Untersuchungsverfahren werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Dennoch kann eine solche Untersuchung im Sinne einer individuellen Gesundheitsvorsorge für den Patienten lohnend sein. So kann etwa eine Ganzkörper-MRT dazu beitragen, möglicherweise krankhafte Veränderungen frühzeitig zu erkennen und erfolgreicher zu behandeln. Eine virtuelle Kolonoskopie (Darmspiegelung) mittels MRT stellt ein deutlich schonenderes Verfahren als die konventionelle Darmspiegelung dar und kann ein individuelles Präventionskonzept unter Umständen sinnvoll ergänzen.
Die im Folgenden dargestellten MRT-Untersuchungen gehören nicht oder nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zum Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Krankenkasse die Untersuchungskosten übernimmt, empfiehlt es sich, bei der Krankenkasse vorher eine - möglichst schriftliche - Aussage einzuholen, aus der hervorgeht, ob die Kosten übernommen werden.
Die Untersuchungen dürfen auch durchgeführt werden, wenn die Krankenkasse keine Kostenübernahme zusagt. In diesem Fall wird die Untersuchung den Patienten privat in Rechnung gestellt.