Kernspintomographie der Brust
(MR-Mammographie)
MR-Mammographie ist nur dann Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn nach behandeltem Brustkrebs durch eine konventionelle Röntgen-Mammographie sowie mittels Ultraschall das Narbengewebe nicht eindeutig von möglicherweise erneutem Tumorgewebe zu unterscheiden ist oder durch eine Biopsie (Entnahme einer Gewebsprobe) in einem verdächtigen Lymphknoten der Achsel Brustkrebsgewebe nachgewiesen wurde, das aber in Mammographie und Sonographie nicht zu erkennen ist.
MRT-Untersuchungen der Brust werden in Bauchlage durchgeführt. Die Brust ist in einer speziellen Spule hängend und abgepolstert gelagert.
In einer ersten Serie erfolgen die Aufnahmen zunächst nativ, d.h. ohne Kontrastmittelgabe. Im zweiten Teil der Untersuchung wird dann ein Kontrastmittel verabreicht. Dies ist für den sicheren Tumorausschluss bzw. den Nachweis eines Tumors in jedem Fall erforderlich.